Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1158 Oktober 26 - Dezember 1:

Urkunde des Kaiserswerther Propstes Gerhard - Wachszinsigentausch

Der Kaiserswerther Propst Gerhard (1158) beurkundet den Tausch der Wachszinsigen Windrut und Gertrud zwischen dem Kaiserswerther Stift und der Frauengemeinschaft Rellinghausen.

Im Namen unseres Herrn Jesus Christus. Ich, Gerhard, durch Vorsehung Gottes Propst der Kirche des heiligen Suitbert in (Kaisers-) Werth. Allen Getreuen der rechtgläubigen Mutter Kirche, sowohl den künftigen als auch den gegenwärtigen, möge bekannt werden, dass ein Mann namens Randolf, Wachszinsiger unserer Kirche, seine erstgeborene Tochter mit Namen Windrut, die in Rellinghausen mütterlicherseits wachszinsig ist, befreit hat von der vorgenannten Kirche unter Zustimmung der Pröpstin dieser ehrwürdigen Kirche, Ida, des ganzen Konvents, Nivelungs, der zu dieser Zeit dort als Hauptvogt fungierte, Hermanns von Wirben, des Untervogts, sowie der Anwesenden und Beschließenden und dass er zur Versicherung dieser Handlung die Magd mit Namen Gertrud, die dort seiner als selbständig erklärten Tochter sofort nachfolgt, dieser Kirche demütigst übergeben hat. Dieser Tausch wurde von allen ehrenhaften Männern und den Anwesenden beiderlei Geschlechts gebilligt und bekräftigt im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1158, Indiktion 7, an den 6. Kalenden des Oktober [26.9.].

Weil also unsere Kirche die Vereinbarung für Recht hält, dass die Söhne, die nicht zur Kirche gehören, das Erbe der zur Kirche gehörenden Väter, das sowohl aus Eigengut als auch aus Leiheland und Immobilien bestehen kann, nach dem Tod der Väter gemäß bestehendem Recht nicht erhalten können, bot unser oben genannter Mann, damit er der ganzen Ursache späterer Ärgernisse vorbeugen konnte, seine vorhin erwähnte Tochter dem Herrn Gott demütig an und machte sie zu festgesetzter Zeit und durch die ablösende Hand des Edlen mit Namen Arnold von Laupendahl dem heiligen Suitbert zu Zensualenrecht dienstbar. Damit aber durch späteres Vergessen den Unbedachten nicht die Gelegenheit des Vertragsbruchs gegeben wird, haben wir die ganze Urkunde, diese Sache betreffend, aufzuschreiben befohlen und durch den Eindruck des Siegels unserer Kirche versichert. Verhandelt wurde dies aber im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1158, in der 7. Indiktion, am ersten Tag des Dezember [1.12.] vor den anwesenden Brüdern, dem Küster Gottfried, Marsilius und Rupert sowie den Laien, unserem Vogt Nivelung, Arnold von Laupendahl, unserem Ministerialen Thomas und vielen anderen. [Buhlmann]

Latein; frühneuzeitliche Überlieferung. - UB Kw 14.