Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1190 April 24, Frankfurt a.M.:

Diplom König Heinrichs VI. - Befreiung des Klosters Corvey vom Kaiserswerther Zoll

Wiederum in Frankfurt befreite König Heinrich VI. das Weserkloster Corvey vom Kaiserswerther Zoll und wandte sich im diesbezüglichen Privileg an seine "Beauftragten" (nuntii) als Amtsträger in der procuratio Werde, der Kaiserswerther Reichsprokuration. Am Ende des 12. Jahrhunderts waren Pfalz und Zollstelle zum Mittelpunkt eines königlichen Territoriums geworden, in dem auch die Reste des umliegenden Reichs- und Reichskirchenguts wie (Düsseldorf-) Rath oder Mettmann aufgegangen waren.

Heinrich, durch die Gnade Gottes König der Römer und allzeit Augustus. Wir wollen, dass alle, die das vorliegende Schriftstück sehen, erfahren, dass wir die Kirche Corvey von unserem Zoll, der in (Kaisers-) Werth üblicherweise eingezogen wird, frei stellen und ausnehmen. Daher wollen wir, dass an alle unsere Beauftragten, die zu jeder Zeit in der Prokuration (Kaisers-) Werth tätig werden, der schärfste Befehl ergeht, dass durch die Beauftragten vom Abt und der Kirche von Corvey kein Zoll eingezogen wird, vielmehr dass diesen die freie Durch-fahrt ohne Erschwerung und Behinderung [gestattet wird]. Zum Zeugnis dieser Sache haben wir befohlen, die daher aufgeschriebene Urkunde durch unser Siegel zu befestigen. Die Zeugen dieser Sache sind: Abt Siegfried von Hersfeld, Heinrich, Protonotar des kaiserlichen Hofes, Kaplan Konrad von Hall, Hartmann von Büdingen, Kuno von Münzenberg, Kämmerer Heinrich von Lutt[..]a und viele andere mehr.

Gegeben in Frankfurt im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1190, Indiktion 8, an den 8. Kalenden des Mai [24.4.]. (SP.D.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde; Siegel verloren gegangen. - WfUB II 502; Wilmans, Kaiserurkunden II,1 245; WfUB II Reg. 2252; Stumpf 4652; RI HVI 97.