Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1190 März 25, Frankfurt a.M.:

Diplom König Heinrichs VI. - Rechte des Kölner Erzbischofs

Auf einem Hoftag in Frankfurt am Main gestand König Heinrich VI. dem Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg zu, die herrscherliche Münzprägung innerhalb der Kölner Diözese nur auf die Münzstätten Duisburg und Dortmund zu beschränken. Weiter erhielten die Kaufleute der erzbischöflichen Städte Zollfreiheit an der Kaiserswerther Zollstelle.

(C.) Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Heinrich VI., durch göttliche Milde begünstigt, römischer Kaiser und allzeit Augustus. Gesetzt auf den ausgezeichneten Thron der kaiserlichen Majestät, sind wir gewohnt, Abtrünnige unserer Hoheit in Fesseln zu legen, aber die, die sich bemühen, in aufrichtiger Andacht die Ehre des Reiches zu fördern, mit der Großzügigkeit königlicher Freigebigkeit zu beschenken. Daher sei der Gegenwart und der Zukunft aller Getreuen des Kaisertums bekannt, dass wir die Aufmerksamkeit gerichtet haben auf die demütigen Pflichterfüllungen unseres geliebten Fürsten, des Erzbischofs Philipp von Köln, die er oftmals gegenüber unserem heitersten Vater Friedrich [I.], dem Kaiser der Römer und Augustus, und gegenüber uns gezeigt und in Zukunft glaubhaft beständig zeigen wird, und ihm und der Kölner Kirche zugestanden haben, dass wir im Übrigen in der Diözese des Kölner Erzbistums keine Münzstätten haben außer zweien, nämlich die in Duisburg und die in Dortmund, und dass wir an diesen im Übrigen nicht gestatten, Münzen zu prägen außer gemäß alter Gewohnheit, und auch verbieten, dass sowohl im Erzbistum Köln als auch außerhalb dieses Erzbistums irgendeine Münze nach Wert, Form und Bild der Kölner Münze nachgemacht wird. Wenn wir aber außerhalb der Diözese des Kölner Erzbistums eine Münze prägen lassen, die an Gewicht und Reinheit an Silber der Kölner Münze gleichkommt und hinsichtlich der der Kölner Erzbischof verbietet, dass sie in seinen Städten und Orten angenommen wird, erkennen wir dies an. Und wenn wir vorschreiben, dass die Kölner Münze nicht in unseren Städten und Orten angenommen wird, duldet dies der Kölner Erzbischof gleichfalls und ohne Einrede. Dazu haben wir auf Veranlassung des oben genannten Erzbischofs festgesetzt und durch königliche Autorität im vorliegenden Schriftstück bestimmt, dass die Bürger von Köln und Neuss und von den anderen Städten, die der Kölner Erzbischof frei besitzt, im Übrigen in (Kaisers-) Werth von jeglichem Zoll befreit sind. Wenn aber irgendeiner der besagten Bürger von unserem Zöllner belangt wird in der Hinsicht, dass er Waren eines anderen mitführt, reinige er sich durch einen Eid mit eigener Hand [von der Beschuldigung] und setze die Fahrt ohne Verzögerung frei fort gemäß dem königlichen Befehl, durch den wir dies verfügt haben, indem wir aufs Schärfste befehlen, dass keine niedrige oder hohe Person, weltlich oder kirchlich, es wagen soll, gegen die vorliegende kundige Bestimmung anzugehen. Die Zeugen dieser Sache sind: Erzbischof Konrad von Mainz, Erzbischof Wichmann von Magdeburg, Bischof Otto von Bamberg, Bischof Dietrich von Halberstadt, Abt Siegfried von Hersfeld, Propst Konrad von Goslar, Propst Heinrich von St. Mauritius in Mainz, Propst Bruno von St. Mariengraden in Köln, Propst Bernhard von Münster, Pfalzgraf Konrad bei Rhein, Markgraf Otto von Burgund, Herzog Otto von Böhmen, Markgraf Albert von Meißen, Markgraf Dedo, Graf Boppo von Wertheim, Graf Gerhard von Lohn, Graf Dietrich von Hochstaden, Robert von Durne, Kuno von Münzenberg, Trussard von Kestenburg, Konrad von Annweiler und viele andere mehr.

Zeichen des Herrn Heinrich, des unüberwindlichsten Königs der Römer und all- (M.) -zeit Augustus.

Geschehen ist dies in Frankfurt im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1190, Indiktion 7, an den 8. Kalenden des April [25.3.], während der ruhmreichste Herr Heinrich, der König der Römer und allzeit Augustus, regierte, im 21. Jahr seines Königtums. Ich, Dieter, habe statt des Mainzer Erzbischofs und Erzkanzlers für Deutschland Konrad rekognisziert. Gegeben durch die Hand des Meisters Heinrich, des Protonotars des kaiserlichen Hofes. (SP.D.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, Siegel verloren gegangen; Pergament. - Ennen u.a., Quellen Köln, Bd.1, Nr.106; UB Du 19; Stumpf 4650; REK II 1351; RI HVI 94.