Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1174 August 2, Trifels:

Diplom Kaiser Friedrichs I. - Rechte der Utrechter Kaufleute

Der Niedergang der salischen Pfalz in Kaiserswerth wird zu Beginn des 12. Jahrhunderts offenkundig, während Aufenthalte der Könige Heinrich V. (1106-1125) und Lothar III. (1125-1137) für Duisburg bezeugt sind. Mit dem Staufer Konrad III. (1138-1152) kamen Kaiserswerth und seine Pfalz aber wieder in das machtpolitische Blickfeld der Könige. Kaiser Friedrich I. Barbarossa (1152-1190) nutzte den Ort als Mittelpunkt einer von ihm und seinem Nachfolger Heinrich VI. (1190-1197) geschaffenen staufischen Prokuration, in der nach dem Ende der zwischen Rhein, Ruhr und Wupper gelegenen Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft die Reste des umliegenden Reichs- und Reichskirchenguts organisiert wurden. Mit der Pfalz verbunden wurde der von Friedrich vor 1174 von Tiel (am Waal) nach Kaiserswerth verlegte Rheinzoll. Die Freiheiten der Utrechter Kaufleute bzgl. des Tieler Zolls galten nun - wie die Urkunde beweist - für die Kaiserswerther Zollstelle.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Friedrich, begünstigt durch göttliche Gnade, Kaiser der Römer und allzeit Mehrer des Reiches. Es gehört zu unserer Rechtsanschauung und Barmherzigkeit, dass wir aus dem uns von Gott auferlegten, überragenden herrscherlichen Amt heraus die durch Rechtsverletzungen Bedrückten befreien und jedem gegenüber das anerkannte Recht in seinem Zustand unverletzlich bewahren. Deshalb sei sowohl dem gegenwärtigen Zeitalter als auch der Nachwelt der Zukünftigen bekannt gemacht, dass die Bürger von Utrecht zu der Gegenwart unserer Majestät gekommen sind und versicherten, dass sie in Tiel keinen Zoll zahlen mussten, für den sie [nun] belangt würden. Wir aber schickten, um die Wahrheit in dieser Sache herauszufinden, jene zur Untersuchung der Wahrheit zu unseren Schöffen nach Tiel, wo die Utrechter durch Urteil und Eidesleistung [den Beschluss] erlangten, dass sie keinen Zoll in Tiel zu zahlen haben, außer wenn sie von ausländischem Gebiet und den überseeischen Teilen, was in der Landessprache over wilde haf heißt, zu Schiff kommen; unabhängig davon zahlen diejenigen, die bei jeder anderen Gelegenheit nach Tiel kommen, für jeden Scheffel und Eimer und für jedes Gewichtsmaß einen Pfennig. Weil wir nun auf Rat unseres Hofes den Zoll von Tiel nach (Kaisers-) Werth verlegt haben, wobei wir angehalten wurden, das Recht des Ortes beizubehalten, haben wir uns so entschieden, dass sowohl die alte Rechtsgewohnheit als auch die Freiheit den Utrechtern bewahrt bleibe. Deshalb bestätigen wir den Utrechtern durch kaiserlichen Beschluss fortdauernd die Freiheit, die sie einst in Tiel gehabt haben, auch für (Kaisers-) Werth oder für einen anderen Ort, falls der Zoll möglicherweise in Zukunft von (Kaisers-) Werth dorthin verlegt werden sollte. Wir befreien jene sowohl in (Kaisers-) Werth als auch in Tiel vom gesamten Zoll außer vom Meereszoll, der in der Landessprache "Seezoll" heißt. Wir haben aber zur Bekräftigung dieser Sache befohlen, das dann vorliegende Schriftstück aufzuschreiben und mit unserem Siegel zu kennzeichnen, und ordnen an und schreiben streng durch den ehrwürdigen Beschluss unserer Majestät vor, dass wer auch immer es wagt, sich dieser unserer Festsetzung zu widersetzen, und versucht, auf irgendeine Weise diese zu brechen, zwölf Pfund reinsten Goldes - die Hälfte an die kaiserliche Kasse, das Übrige an die die Rechtsverletzung Erleidenden - als Buße zu zahlen hat. Die Zeugen dieser Sache sind: Der erwählte [Bischof] Konrad von Worms, Graf Emicho von Leiningen, der Raugraf Emicho, Graf Konrad von Löwenstein, Berthold von Schauenburg, Albert von Hildenburg, Hartmann von Büdingen, Werner von Bolanden, Truchsess Walter, Berengar von Neukastel, Burchard von Kästenburg, der Aachener Richter Richolf, Alardus von Nimwegen und viele andere.

Zeichen des Herrn Friedrich, des unüberwindlichsten römischen Kaisers.

Ich, Kanzler Gottfried, habe anstelle des Erzbischofs und Erzkanzlers Christian von Mainz rekognisziert. (M.)

Verhandelt wurde dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1184 [1174], Indiktion 7, in der Regierungszeit des glorreichsten römischen Kaisers Friedrich, im 23. Jahr seines Königtums, im 21. seines Kaisertums; gegeben zur Burg Trifels an den 4. Nonen des August [2.8.]; selig und amen. (SI.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde mit irriger Datierung, besiegelt; Pergament. - MGH DFI 626.