Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1187 August 21, Worms:

Diplom Kaiser Friedrichs I. - Schutz für das Prämonstratenserstift Cappenberg

Bei einem Aufenthalt in Worms unterstellte Kaiser Friedrich I. das u.a. von seinem Verwandten und Taufpaten Graf Otto von Cappenberg (†1171) im Jahr 1122 gegründete Prämonstratenserstift Cappenberg seinem Schutz und befreite es von jeglicher Erb- und Lehensvogtei sowie vom Kaiserswerther Zoll.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Friedrich, begünstigt durch göttliche Gnade, Kaiser der Römer und Augustus. Aus dem uns durch göttliche Eingebung anver-trauten Amt der kaiserlichen Majestät heraus werden wir für den Verteidiger aller Kirchen Gottes gehalten, insbesondere kommt uns zu die Sorge um den Ertrag des Nutzens und den Vorteil der Freiheit jener [Kirchen], die die Umsicht der Gründer sorgfältiger unserem Schutz anvertraut hat. Somit gilt, dass wir die Kirche von Cappenberg, die von den mit uns verwandten Grafen frommen Angedenkens Gottfried und seinem Bruder Otto, unserem Paten, gegründet wurde und die uns von diesen wegen der Liebe zum göttlichen Lohn anvertraut wurde, im Gedächtnis halten und allen Getreuen unseres Kaisertums, den gegenwärtigen und den zukünftigen, bekannt machen wollen, dass wir diese Kirche mit den Leuten und allen ihren Besitzungen unter unseren Schutz gestellt haben und bestimmten, dass sie [die Kirche] von jedem Recht der Vogtei, wie es von der Zeit ihrer Gründung bis zu den Zeiten unseres Glücks anhielt, frei und auf ewig befreit ist. Diesbezüglich erkennen wir auch zur größeren Freiheit dieser Kirche an, dass keiner glaube, die Vogtei nach Erbrecht oder als Lehen vor unserer kaiserlichen Majestät zu besitzen. Veranlasst auch durch göttlichen Lohn, haben wir der Bitte des frommen Mannes Hermann, des ehrwürdigen Abtes dieses Ortes, entsprochen, dass sowohl jene Kirche als auch die jener unterworfene [Kirche] Wesel hinsichtlich der eigenen Güter von jeglicher Zollerhebung bei der Insel des heiligen Suitbert losgelöst und frei sind, und keiner ist dort gezwungen zu zahlen. Damit dies aber von allen wahrer geglaubt wird und im ganzen Zeitalter unverrückbar bestehen bleibt, haben wir befohlen, das von daher vorliegende Schriftstück aufzuschreiben und durch den Eindruck des Siegels unserer Majes-tät zu versichern. Wir setzen auch fest und bestimmen durch kaiserliche Autorität, dass überhaupt keine niedrige oder hohe Person, ob kirchlich oder weltlich, es wage, die Cappenberger Kirche an ihren Gütern zu belästigen oder irgendeinen Zoll am besagten Ort [Kaiserswerth] von ihr oder von der Kirche Wesel zu empfangen. Wer dies macht, zahle 20 Pfund Gold als Buße, deren eine Hälfte an den kaiserlichen Fiskus, deren andere aber an die das Unrecht erleidende [Kirche] bezahlt wird. Die Zeugen dieser Sache sind: Erzbischof Konrad vom Mainzer [Bischofs-] Sitz, Elekt Rudolf von Trier, Bischof Rudolf von Lüttich, Bi-schof Baldwin von Utrecht, Bischof Konrad von Worms, Herzog Friedrich von Sachsen, Her-zog Liutpold von Österreich, Pfalzgraf Konrad bei Rhein, Landgraf Ludwig von Thüringen, Graf Heinrich von Sayn, Graf Wilhelm von Jülich, Graf Otto von Bentheim, Graf Heinrich von Arnsberg, dessen Sohn Graf Heinrich, Werner von Bolanden und viele andere.

Zeichen des Herrn Friedrich, des unüberwindlichsten Kaisers der Römer. (M.)

Ich, Johannes, Kanzler des kaiserlichen Hofes, habe statt des Erzbischofs Konrad von Mainz, des Erzkanzlers für Deutschland, rekognisziert.

Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1187, Indiktion 5, während der ruhmreichste Herr Friedrich, der Kaiser der Römer, regierte, im 36. Jahr seines Königtums, im 34. aber seines Kaisertums; im Namen des Herrn; gegeben in Worms an den 12. Kalenden des September [21.8.]; glücklich [und] amen. [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde mit kaum lesbarem Text auf Grund von Feuchtigkeit und der Faltung des Pergaments. Das Diplom wurde hinsichtlich der Vogteibestimmungen inhaltlich verunechtet. - Wilmans, Kaiserurkunden II,1 241; MGH DFI 963; WfUB II Reg. 2204; Stumpf 4482; RAM 2 XXX (Konrad I.: Zweites Pontifikat) 189..