Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

[1159/72]:

Kölner Schreinsurkunden

Für den Niederrhein und weit darüber hinaus hatte das hochmittelalterliche Köln die Funktion einer Metropole und einer wichtigen Handels- und Gewerbestadt. Für die Zeit ab der 2. Hälfte des 11. bzw. der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts ist von der Entfaltung einer Bürgergemeinde in der Rheinstadt auszugehen, die sich auch gegen den erzbischöflichen Stadtherrn wandte. Auf der Ebene der Kölner Pfarreien war diese Bürgergemeinde insofern vorgebildet, als es dort "Sondergemeinden" gegeben hat. In diesen Zusammenhang gehören die Kölner Schreinsurkunden (etwa der Pfarrei von Groß St. Martin), die seit den 1130er-Jahren überliefert sind. Die Schreinsurkunden (Schreinskarten, vereinigt zu Schreinsbüchern; Schreine als Truhen) verzeichneten u.a. besitzrechtliche Verfügungen (Kauf und Verkauf etwa von Grundstücken und Häusern) sowie Erbschaftsangelegenheiten. Im Folgenden sind Hellewic und seine Ehefrau Frideswind vorzustellen. Hellewic wird in den Schreinskarten als de Werdo ("von Kaiserswerth") bezeichnet, die Schreinsurkunden führen eine Reihe von Verkäufen des Ehepaars auf.

[Schreinskarten der Kölner Martinspfarrei:] 3, I, 42. Es sei bekannt, dass Franko und dessen Ehefrau Petrissa für sich und ihre Erben gekauft haben fünf Grundstücke an der Münze, auf denen Kürschner[läden?] stehen, und eine [Verkaufs-] Bank von Hellewic und seiner Ehefrau Frideswind und deren Erben. Geschehen [ist dies vor dem Richter und den Meistern]. Und jedes dieser Grundstücke zahlt jährlich zu Pfingsten [am Sonntag nach Pfingsten] 18 Pfennige, und Franko wird nichts auf jenen bauen oder [sie] reinigen [?].

4, II, 18. Es sei bekannt, dass Albero und seine Ehefrau Liveradis für sich und ihre Erben gekauft haben von Hellewic und dessen Ehefrau Frideswind und deren Erben deren Erbe, das sie hatten zwischen den Brotverkäufern unterhalb und oberhalb, gleichwie das [Erbe] auf ihrem Eigentum außer dem unteren Weinkeller. Geschehen [ist dies vor dem Richter und den Meistern].

5, I, 12. Es sei bekannt, dass Hellewic und seine Ehefrau Frideswind und deren Erben verkauft haben dem Friedrich und dessen Ehefrau Elisabeth einen Laden, in dem Hartwich und Anselm sich aufhielten, für 40 Mark weniger 4 Sch[illinge] am Geburtstag des Herrn [25.12.] vor mehr als zwei Jahren. Wenn er [Friedrich] diesen [Laden] bezahlt hat, so sei er [der Laden] bezahlt, wenn nicht, so ist er [Friedrich] diesbezüglich für die Abgabe verantwortlich, bis sie bezahlt wird. Da[her] g[ab] er [dies zum] Z[eugnis].

5, II, 13. Es sei bekannt, dass Hellewic und seine Ehefrau Frideswind und deren Erben verkauft haben dem Emundus und dessen Ehefrau Bertrada und deren Erben ihre [Verkaufs-] Bank gegen den Laden des Friedrich für 2 Mark am Geburtstag des Herrn [25.12.] vor mehr als einem Jahr.

5, V, 11. Es sei bekannt, dass Hellewic von (Kaisers-) Werth und seine Ehefrau Frideswind verkauft haben drei [Verkaufs-] Stände [Standplätze?] dem Hermann und dessen Ehefrau Christina für 2 1/2 Mark am Festtag des Bartholomäus [24.8.] vor mehr als einem Jahr; unter diesen [Ständen] stehen Ratmar und Zacharias; und Hartmann wird von da haben jedes Jahr als Abgabe einen neuen Schilling, solange bezahlt wird. Da[her] g[ab] er [dies zum] Z[eugnis].

7, III, 21. Hartmann gab 27 Pfennige dem Hellewic aus seinem Erbe, das er verkauft hatte für 3 1/2 Mark. [Buhlmann]

Schreinsurkunden der Kölner Martinspfarrei; in Latein. Die Einträge der Kölner Martinspfarrei werden datiert auf 1165/72 (3, I, 42), 1159/69 (4, II,18), 1163/67 (5, I, 12; 5, II, 13), 1167/72 (5, V, 11), 1171/72 (7, III, 21). - Hoeniger, Kölner Schreinsurkunden I, S.44, 68, 80, 84, 89, 111.