Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1173 Februar 27, Soest:

Urkunde Erzbischof Philipps von Heinsberg - Abgabenbefreiung für das Kloster Wedinghausen

In Anwesenheit des Kaiserswerther Kanonikers und Priesters Gerhard befreite der Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg (1167-1191) das dem Kölner Domstift unterstellte Prämonstratenserkloster Wedinghausen von Abgaben gegenüber dem Erzbistum, übertrug die dortige Pfarrei an die Mönchsgemeinschaft und bestätigte deren Besitz.

(+) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Ich, Philipp, durch die Gnade Gottes genannt Erzbischof der heiligen Kölner Kirche, will sowohl den Gegenwärtigen als auch den Zukünftigen auf ewig bekannt machen, dass Graf Heinrich von Arnsberg, veranlasst durch Gott, die Kirche Wedinghausen mit allem ihrem Zubehör für das Heil seiner Seele und die Seelen seiner Eltern in unsere Hände übergab, damit im durch die Grablege seiner Eltern geehrten Ort der Gottesdienst ausgeführt werde. Wir aber sind - wenn auch nicht mit solcher Heiligkeit, so doch mit der Liebe frommen Eifers - den Spuren unserer gottgefälligen Vorgänger gefolgt, haben dem frommen Ansinnen nicht nur zugestimmt, sondern [es] auch ein wenig befördert, damit in unseren Tagen die Diener Gottes [dort] an Verdienst und Zahl zunehmen, und haben entschieden, darüber die ganze Seelsorge auszuüben. Daher bestimmen wir, dass die besagte Kirche, soweit in ihr die Diener Gottes frei und kanonisch Gott dienen können, frei sei von jeglichem Recht und jeder Besteuerung der Bischöfe, Pröpste und Dekane [der Kölner Kirche] mit Ausnahme endlich unserer kanonischen Gerichtsbarkeit. Diese Brüder aber, die diesen Ort bevölkern, üben in allem die Seelsorge aus, sowohl bei Taufe als auch Krankenpflege und Beichte, und die synodale Gerichtsbarkeit in ihrer Pfarrei. Sie empfangen das Chrisma und das Öl von der Mutterkirche und von daher von der [Kölner Dom-] Kirche des heiligen Apostels Petrus, der sie Gehorsam schulden. Wenn aber Unregelmäßigkeiten auftreten, schicken sie zu dem Vorsteher dieser Kirche Leute und berichten uns oder unseren Nachfolgern darüber. Wir befestigen daher die Besitzungen, die ihnen gehören: die Gabe der Kirche und 1 Manse [in] Wetter, 1 Manse [in] Lenole, 1 Manse [in] Buren, 1 Manse [in] Hachnen, 1 Manse [in] Holthausen, Eckinghausen und [auf dem] kahlem Berg, der sich erstreckt vom Ort, der Thuringeswinkel heißt, zwischen dem Fluss Ruhr und dem Gewässer, das Berbeck heißt, mit dem ganzen Zehnt von den Äckern, die sie selbst neu roden. Was auch immer durch die Großzügigkeit des Grafen [Heinrich von Arnsberg] an Wäldern, Weiden für die Tiere und Fischereien, bei denen er ihnen die volle Freiheit des Rechts zugestanden hat, ihrer Gewalt untersteht oder was durch die Großzügigkeit irgendwelcher Gläubigen oder durch ihren Fleiß rechtmäßig erworben wird, das mögen sie frei und ohne Störung besitzen. Damit aber diese unsere Urkunde auf ewig unverrückbar bestehen bleibt, haben wir [sie] durch die Autorität unseres Siegels befestigt und durch unseren Bann versichert. Wer daher wagt, grundlos die Brüder hinsichtlich dem, was wir befestigt haben, zu stören oder diese unsere Urkunde zu zerbrechen, unterliege dem Zorn Gottes und des heiligen Apostelfürsten Petrus und aller Heiligen; und er wisse, dass er mit der Fessel der Verfluchung belegt sei, bis er durch hinreichende Genugtuung seinen Ausschluss beendet. Wer sie [die Brüder] aber durch Rat oder Dinge unterstützt, möge die Gnade Gottes als Schatz besitzen. Geschehen im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1173, Indiktion 6, während der erhabene Kaiser Friedrich regierte, und verfasst durch die Hand des Bruders Rainer, den wir dazu auswählten, vor diesen Zeugen: Propst Bruno von der Domkirche, Propst Siegfried von Xanten, Propst Johannes von Zifflich, Abt Uffo von Grafschaft, Dekan Albert von der Soester Kirche, Priester Gerhard von der Insel des heiligen Suitbert; die freien und adligen Männer Graf Arnold und dessen Bruder Friedrich von Altena, Heinrich von (Ge-) Vure, Konrad von Rüdenberg, Engelbert Munzum, dessen Bruder Elias, Heinrich von Herdecke, Bernhard von der Lippe; die Dienstleute Gerhard, der Kölner Vogt, dessen Bruder Hermann, Thiemo von Soest, Leonius von Hüls, dessen Sohn Johannes, Hildiger, Brunsten. Gegeben in Soest an den 3. Kalenden des März [27.2.]. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, anhängend das Siegel Erzbischofs Philipp; Pergament. Das Kloster Wedinghausen war eine Gründung des Grafen Heinrich I. von Arnsberg (1145-1185) aus der Zeit um 1170/73. - Seibertz, Urkundenbuch Westfalen, Bd.1, S.88f, Nr.63; WfUB II Reg. 1980; Hecker 88; REK II 980.