Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I
800 Dezember 6, Lüdinghausen:
Besitzschenkung in Lüdinghausen durch Senelhard und Waldfrid an Liudger
Senelhard und Waldfrid schenken ein Gut in Lüdinghausen an Abt Liudger.
Wir begehren allen Gegenwärtigen und Zukünftigen bekannt zu machen, dass ich, Snelhard, Schwiegervater des Waldfrid, und ich, Waldfrid, Schwiegersohn dieses Snelhard, für unser Seelenheil und für [das Heil] der im Grab ruhenden Seele der Swanburg, der Tochter Snelhards und der Ehefrau Waldfrids, übergeben haben unser Erbe in Lüdinghausen mit allem, was zu diesem Erbe rechtmäßig gehört - mit Land, Wald, Weiden, Wiesen, Gewässerläufen sowie mit ganzem Nutzen -, an die Reliquien des heiligen Erlösers und der ewigen Jungfrau Maria und in die Hände des Liudger, der diese [Reliquien] mit sich trägt, wohin er auch geht. Dies aber haben wir rechtmäßig als unser Almosen und als Almosen der uns liebsten oben genannten Swanburg dem oben genannten Abt Liudger übergeben. Und wir wollen, dass das Übertragene auf ewig sei und zu keiner Zeit verändert werde. Aber Abt Liudger selbst möge dies zum ewigen Nutzen der Kirche Gottes nach Erbrecht besitzen, und er möge dies als gemeinschaftliches Almosen nutzen. Und für das, was er damit machen will, habe er [unabhängig] von uns und allen die freie und sehr feste Gewalt auf ewig.
Geschehen ist aber die Versicherung dieser Schenkung öffentlich im Ort Lüdinghausen selbst am Fluss Stever an den 8. Iden des Dezember [6.12.] im 33. Jahr des Königtums des ruhmvollsten Königs Karl [800] vor den Zeugen, deren Namen danach stehen. Zeichen des Snelhard, der diese Übergabe vollzog und mit eigener Hand versicherte. Zeichen des Waldfrid, der Ähnliches tat. Zeichen des Bobo. Zeichen des Helmdag, des Folkbald, des Ger-bern, des Markward, des Grimund, des Alfgrim, des Helmric. [Buhlmann]
Lateinische Abschrift von der Mitte des 12. Jahrhunderts; Liber privilegiorum maior, f.7v. - Blok 20; NrhUB I 18.