Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I
801 Mai 8, Widapa:
Leihe an Helmbald - Leihe eines Bifangs bei Zelhem durch Liudger
Abt Liudger überträgt an Helmbald die Hälfte eines ihm geschenkten Bifangs bei Zelhem.
<LIII Leihe an Helmbald>
Allen Nachbarn sei nicht unbekannt, wie Helmbald, Sohn des Heribald, übergeben hat an die Reliquien des heiligen Erlösers und in die Hände des Abtes Liudger als sein Almosen seine Rodung, die Helmbald selbst als eigenes Erbe und in Gemeinschaft mit seinen Nachbarn in eigener Arbeit und mit Unterstützung seiner Freunde nach Recht gerodet und abgeholzt hat; das ist am Ort, der Widapa heißt, am Ort Zelhem. Und später forderte er, dass er die halbe Rodung in Leihe empfangen solle während der Tage seines Lebens und denen seiner Söhne zur Nutznießung, das heißt unter Zahlung eines halben Schillings zur Beleuchtung in jedem Jahr zu Ostern an die vorgenannten Reliquien, die an diesem Ort untergebracht sind. So auch habe ich, der maßvolle Abt Liudger, es getan. Ich habe ihm jene halbe Rodung geliehen unter der Bedingung, dass das, was mit dieser Rodung zusammenhängt, in den Tagen seines Lebens und denen seiner Söhne bearbeitet wird und nach dem Tod dieser ohne irgendein Zerwürfnis und ohne Widerspruch an die oben genannten Reliquien zurückfällt zum Nutzen der Diener Gottes, die mit Hilfe Gottes diese Reliquien umsorgen und bewachen.
Geschehen ist diese Leihe öffentlich am Ort, der Widapa heißt, am Tag der 7. Iden des Mai [8.5.] im dreiunddreißigsten Jahr des ruhmreichen Königs Karl [801]. Ich, Abt Liudger, habe unterschrieben. Zeichen des Priesters Gerusalem. Zeichen des Geistlichen Hardger. Zeichen des Geistlichen Volger. Zeichen des Geistlichen Guntbert. Zeichen des Geistlichen Bocco. Zeichen des Geistlichen Gerfrid. Ich, der Geistliche Wambert, habe unterschrieben. [Buhlmann]
Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.57r, Liber privilegiorum maior, f.6r. - Blok 24; NrhUB I 21.