Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I
841 Mai 5, Werden:
Gütertausch mit Thiadung - Tausch von Gütern an der Hesper
Getauscht wurden durch das Kloster Werden Güter an der Hesper. Die Urkunde fällt übrigens in die Zeit des karolingischen Bürgerkriegs (840-843) nach dem Tod Ludwigs des Frommen (814-840). Offensichtlich gehörte der Niederrhein zum Herrschaftsbereich König Lothars I. (817/40-855), des ältesten der drei sich bekämpfenden Söhne Ludwigs. Auch nach dem Teilungsvertrag von Verdun (843) blieb der Ruhrgau zunächst unter Lothars Herrschaft; Traditionsurkunden des Klosters Werden datieren nämlich bis Anfang 845 nach den Regierungsjahren Lothars, dann erst nach denen Ludwigs des Deutschen (840-876). Auch nach dem Aussterben der ostfränkischen Karolinger (911) muss das Gebiet an der unteren Ruhr Teil Lothringens (als das Reich Lothars II., eines Sohnes Lothars I.) und damit des westfränkischen Reiches gewesen sein. Erst mit der Einverleibung Lothringens durch den ostfränkisch-sächsischen König Heinrich I. (919-936) war u.a. der gesamte Niederrhein Teil des werdenden deutschen Reiches.
<LII Tausch von Land des heiligen Erlösers und Thiadungs>
Als Nichts erscheint jemand durch Demut, die hingegen vermehrt zurückerhalten wird. Deshalb gefällt es und wurde vereinbart zwischen Meinhard, dem Vogt des heiligen Erlösers vom Kloster Werden, und nicht zuletzt auch des Mannes mit Namen Thiadung, dass sie sich verpflichten, - da geeignet gelegene Orte [dazu] vorhanden waren - ihre Ländereien unter sich zu tauschen, was sie auch so gemacht haben. Also übergab der erwähnte Meinhard dem oben genannten Thiadung im Tausch 8 Morgen des Landes des heiligen Erlösers in Gisfridinghovon und ein Pfund und 5 Schillinge. Parallel dazu übergab der vorher erwähnte Thiadung dem oben genannten Meinhard im Tausch sein Land, was er ebenda in der Nähe der Gründung [des Klosters] des heiligen Erlösers beim Fluss Hesper gehabt hat.
Daher baten sie, für sie zwei Urkundenschreiben mit demselben Inhalt zu verfertigen und zu bestätigen [unter der Maßgabe], dass jeder das, was er von seinem Vater empfangen hat, innehat, beherrscht und besitzt oder damit alles machen kann und hierin die freie und festeste Gewalt hat.
Geschehen im Ort, der Werden genannt wird, am Tag der 8. Iden des Mai [5.5.], im 1. Jahr des regierenden Königs Lothar [841], Indiktion 4. Ich Thiathard, der unwürdige Subdiakon, wurde gebeten, zu schreiben und zu unterschreiben. Zeichen des Thiadung und des Wracardus, die dies nahe der Hesper übergeben haben. Zeichen des Meinhard, unseres Vogtes. Zeichen des Benno. Zeichen des Gunthard. Zeichen des Gerrich. Zeichen des Bernher. Zeichen des Wulf. Zeichen des Helmbrat. Zeichen des Irminfrid. Zeichen des Letrad. Zeichen des Wolfrid. Zeichen des Nithard. [Buhlmann]
Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.56v. - Blok 58; NrhUB I 55.