Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I
806 Oktober 9, Bidningahem:
Tradition des Hiddo und der Madalgard - Schenkung von Grundbesitz in Friesland an Liudger
Die Eheleute Hiddo und Madalgard schenken den Bifang in Quarsingseli und den Besitz in Berugtanscotan, Bokhorst (bei Putten) und Telgt (bei Ermelo) an Bischof Liudger.
<XIIII Tradition des Hiddo und seiner Ehefrau Madalgard>
Es sei allen sowohl Gegenwärtigen als auch Zukünftigen bekannt, wie ich, Hiddo, Sohn des Heriwin, [und die Ehefrau] für mein Seelenheil und das Seelenheil meiner Ehefrau Madalgard übergeben haben dem Bischof Liudger einen Teil unseres Erbes an diesen Orten: erstens in Quarsingseli und in Bertanscotan und in Bokhorst und in Telgt, [und zwar:] in Quarsingseli alles, was wir dort haben als unseren Bifang, und in Bertanscotan alles und in Bokhorst die Hälfte vom dem, was wir dort haben, und in Telgt den dritten Teil von unserem [Besitz]. Dies alles haben wir übergeben, und wir wollen, dass das Übergebene auf ewig sei und zu keinen Zeiten verändert werde. Aber für den immer fortwährenden Ertrag der Kirche Gottes und zu seinem Nutzen möge der Bischof Liudger selbst auf ewig die von uns und allen [unabhängige] freie und festeste Gewalt haben, damit zu machen, was er will.
Geschehen ist diese Schenkung aber öffentlich gemäß diesem Vertrag im 38. Jahr des Königtums des frommsten Herrn Kaiser Karl [806] an den 7. Iden des Oktober [9.10.] im Ort, der Bidningahem heißt, vor den Zeugen und Ausführenden, deren Namen hiernach verzeichnet sind. Und damit diese Schenkung auf ewig anhält, habe ich Tag und Ort notiert, an dem dies vollzogen und geschrieben wurde. Ich, Priester Thiatbald, habe, darum gebeten, dies geschrieben und unterschrieben. Zeichen des Hiddo, der diese Übergabe mit gebietender Hand vollzog und unten versicherte. Zeichen des Liudger. Zeichen des Berath.
Zeichen des Marchard. Zeichen des Liudberkt. Zeichen des Wibald.
Zeichen des Folkbert. Zeichen des Folkrad. Zeichen des Gerbert.
Zeichen des Hemric. Zeichen des Hildiward. [Buhlmann]
Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.41r, Liber privilegiorum maior, f.5r. - Blok 31; NrhUB I 28.