Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I
802 Januar 13, Hüsten:
Besitzschenkung in Hüsten durch Thangrim und seine Söhne an Liudger
Thangrim und seine Söhne Hardgrim und Atugrim schenken Güter in (Neheim-) Hüsten an Abt Liudger.
Wir begehren allen Getreuen bekannt zu machen, wie ich, Thangrim, und meine zwei Söhne Hardgrim und Atugrim für unser Seelenheil und das des verstorbenen Bosoco übergeben haben einen Teil unseres Erbes, das uns nach Recht durch den traurigen Tod meines Sohnes, ebendieses Bosoco, zukam am Ort, der Hüsten heißt; das ist das ganze Erbgut, das Brunico und dessen Söhne, die auf Anstiften des Teufels die böse Tat der Ermordung [Bosocos] durchführten, nach Gesetz am selben Ort innehatten und was rechtmäßig wo auch immer dazugehörte. [Dies haben wir übereignet] an die Reliquien des heiligen Erlösers und in die Hände des Abtes Liudger, weil mir und meinen Söhnen nach den Gesetzen unsere weltliche Gewalt [darüber] abgeht. Daher haben wir dies alles als unser Almosen und das meines ermordeten Sohnes Bosoco mit ganzer Unversehrtheit dem Abt Liudger übergeben, einschließlich des Landes, des Waldes und des ganzen Bifangs, die rechtmäßig dem oben erwähnten Brunico und dessen Söhnen gehörten. Wir wollen, dass das Übertragene auf ewig sei und zu keiner Zeit verändert werde.
Geschehen ist dies aber öffentlich im 34. Jahr des Königtums des Herrn König Karl [802] an den Iden des Januar [13.1.] im Ort, der Hüsten heißt, am Fluss Ruhr vor den Zeugen, deren Namen hiernach stehen. Zeichen des Thangrim, der bat, diese Urkunde auszustellen, und sie mit eigener Hand versicherte. Zeichen des Osbert, Sefrid, Meinrad, Sigdag, Hildirad, Folkger, Odger, Hardgrim, Alfwin. [Buhlmann]
Lateinische Abschrift von der Mitte des 12. Jahrhunderts; Liber privilegiorum maior, f.8r. - Blok 27; Crecelius, Trad. Werd. I, Nr.26; NrhUB I 23.