Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I
812 Oktober 18, Werden:
Tradition des Gunduin und des Adelbold - Verkauf von Grundbesitz in Mehlem an Hildigrim
Gunduin und Adelbold verkaufen einen Hof in Mehlem (bei Bonn) an Bischof Hildigrim. Wenige Urkunden wie diese verwenden statt der Ortsbezeichnung "Werden" die Bezeichnung Ad Rura ("An der Ruhr"), wie sie auch in einem Gedicht des Reichenauer Mönchs Walahfrid Strabo (†849) über das Ruhrkloster vorkommt.
<XXXI Tradition des Gunduin und des Adelboldg>
In Christus dem Bruder Hildigrim, dem Bischof, dem Käufer, Gunduin und Adelbold, Verkäufer. Es steht für uns fest, dass wir dir [Besitz] verkauft haben, dass wir dies auch getan haben, [und zwar:] einen kleinen Hof im Gau Bonngau im Ort Mehlem. Und dieser Hof ist in seiner Länge 120 Fuß lang und in seiner Breite 56 Fuß, und er hat als Grenzen auf der einen Längsseite einen Reitweg, auf der anderen Seite [den Besitz] des Rigo und auf einer Querseite [den Besitz] der Erben. Und wir haben empfangen von dir den Kaufpreis, wie zwischen uns vereinbart; dies sind zwanzig Schillinge. Von diesem Tag [des Verkaufs] an hast du hinsichtlich der besagten Güter nach dem Recht des Besitzens, des Behaltens, des Weitergebens und des Verkaufens in allem die freie und festeste Gewalt, das zu tun, was du willst, gemäß diesem Vertrag.
Geschehen ist dies an der Ruhr [Werden] vor der Kirche des heiligen Erlösers, wo dies geschrieben wurde, an den 15. Kalenden des November [18.10.] im 12. Jahr des Kaisertums des ruhmvollsten Herrn Kaiser Karl [812]. Zeichen des Gunduin und des Adelbold, die baten, diesen Verkauf durchzuführen und zu versichern. Zeichen des Asbret. Zeichen des Reginald. Zeichen des Reginbold. Zeichen des Radbald. Zeichen des Euroin. Zeichen des Hrawinger. Zeichen des Thiatfrid. Zeichen des Ludgis. Zeichen des Redald.
Ich, der Diakon Amalbert, habe, darum gebeten, dies geschrieben und unterschrieben. [Lücke] [Buhlmann]
Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.48v, Liber privilegiorum maior, f.5v. - Blok 33; NrhUB I 30.