Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I

848 Juli 20, Werden:

Verkauf des Gunthard und des Athilwin - Verkauf eines Bifangs bei Oefte an das Kloster Werden

Gunthard und Athilwin verkaufen einen Bifang im Oefter Wald an das Kloster Werden. Erwähnt wird in der Urkunde der liudgeridische Leiter des Klosters Werden und münsterische Bischof Altfrid (839-849).

<XLI Verkauf des Gunthard und des Athilwin>

In Christus dem Vater Altfrid, durch die Gnade Gottes Bischof, dem Käufer, ich, Gunthard, und [ich], Athilwin, Verkäufer. Es steht für uns fest, dass wir dir [Besitz] verkauft haben, und wir haben somit verkauft unsere Rodung im Wald, der Oefter Wald genannt wird; diese Rodung haben deine Leute zusammen mit uns besichtigt und durch neue [Grenz-] Zeichen gesichert. Und wir haben von dir, wie vereinbart, den Preis dafür empfangen - das sind 3 Pfund - unter der Bedingung, dass von diesem Tag an diese Rodung ins Eigentum eures Klosters, das Werden genannt wird, übergeht; und was du daraus machen willst, diesbezüglich hast du von diesem Tag [des Verkaufs] an die freie und festeste Gewalt.

Wenn aber irgendjemand, wovon wir nicht glauben, dass es geschieht, versucht, diese Verkaufsurkunde zu brechen, möge ihn der Zorn Gottes ereilen, und er sei ein Fremder, ausgeschlossen von den Heiligen; und dieser Verkauf dauere fest an gemäß dieser unterstützenden Übereinkunft.

Geschehen ist dies im Kloster Werden an den dreizehnten Kalenden des August [20.7.] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 848, während Ludwig der Jüngere regierte im 8. Jahr, Indiktion 11, am Samstag. Diese sind die Zeugen, die dies hörten und sahen: Ich, Liudbald, der niedrige Priester, habe, darum gebeten, dies geschrieben und unterschrieben. Zeichen des Gunthard, Zeichen des Athilwin, die darum baten, diese Übergabe zu vollziehen. Zeichen des Bernhard. Zeichen des Meginhard. Zeichen des Heribratt. Zeichen des Reinhard. Zeichen des Bernwin. Zeichen des Hrodger. Zeichen des Nunno. Zeichen des Irmunfrid. Zeichen des Erkinger. Zeichen des Helmfrid. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.52r, Liber privilegiorum maior, f.9r. - Blok 66; NrhUB I 64.