Schramberg im Mittelalter

Baar

Landschaft

Der der Ostabdachung des Schwarzwalds vorgelagerte geografische Raum ist Teil der Gäulandschaften des Muschelkalks vom Tauberland bis hin zum Alb-Wutach-Gebiet. Die Baar ist eine Landschaft an oberer Donau und oberem Neckar, die auf Grund geologischer, geografischer, historisch-politischer und volkskundlicher Gegebenheiten wie folgt umschreiben werden kann: Zum Schwarzwald hin bildet der Übergang vom Muschelkalk zum Bundsandstein die Westgrenze der Baar, im Süden verläuft die Grenze zum Alb-Wutach-Gebiet entlang von Wutach und Aitrach, im Osten entlang den Vorbergen der Baaralb, mithin der Schwäbischen Alb, im Norden unter Einschluss des Neckarquellgebietes entlang der Eschach hin zum mittleren Schwarzwald. Die Baar ist also das Land zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb, bestehend aus der Baar-Gäuplatte im Westen, dem Baar-Albvorland in der Mitte und dem Baar-Albvorgebirge im Osten. Zentrale Region der Baar ist die rund 15 km durchmessende Baar-Hochmulde, die wie eine breitrandige Schüssel sanft von 670 bis 700 m über NN auf über 1100 m im Westen, auf über 900 m im Südosten ansteigt. Sie bildet den südwestlichen Abschluss des schwäbischen Schichtstufenlandes über Muschelkalk, Keuper und Jura.

Name

Der Name "Baar" (Bara, Para), wie er in einer Reihe von frühmittelalterlichen Landschaften an oberer Donau und oberem Neckar begegnet, hat einen unklaren Ursprung und wurde z.B. mit adligen Herrschaftsbereichen (Allodialherrschaften und -grafschaften) oder Verwaltungsbereichen in Verbindung gebracht. Auch geografische Interpretationsmuster wurden bemüht, wenn etwa "Baar" für "Schranke" oder einen "weit ausgedehnten offenen Landstrich" steht. In Betracht gezogen wurde zudem "Baar" als Gewässerwort, so dass sich - siehe die Moore und Sumpfflächen - eine "Landschaft mit Quellen" ergibt. Doch sind alle Deutungen des Namens "Baar" nicht unumstritten.

Baargrafschaft

Es soll hier noch beispielhaft gehen um die politische Raum- und Binnengliederung des Frankenreichs, die nach der erneuten, gegen Mitte des 8. Jahrhunderts erfolgten Einbeziehung Alemanniens in die Herrschaft der Karolinger mit der Entwicklung einer Grafschaftsorganisation eine neue Qualität erlangte. Grafen im karolingischen Frankenreich übten, soweit sie Amtsträger des Königs waren, als Stellvertreter des Herrschers auf lokaler Ebene "hoheitlich-staatliche" Funktionen, königliche Rechte wie Gerichtsbarkeit, Königsschutz, Friedenswahrung und den Heerbann aus. Nach Ausweis frühmittelalterlicher Urkunden gehörten die Orte auf der Baar zur Landschaft der Bertholdsbaar. Der Gau (pagus), die Siedlungskammer ist ab der Mitte des 8. Jahrhunderts bis zum Ende der Karolingerzeit in den Schriftquellen bezeugt. Grafen als Stellvertreter der fränkischen Herrscher treten ab 760/62, ab Graf Warin, in der Bertholdsbaar in Erscheinung, wo es zunächst darum ging, Positionen des Königtums auch vom Oberrhein her zu sichern. Die Grafen wandten sich u.a. gegen die Konkurrenz der Alaholfinger, die als Grafen eigenen Rechts über beträchtlichen Besitz verfügten. Bis 817/18 hatte sich aber die Grafschaftsverfassung nicht völlig durchgesetzt und bestand vornehmlich aus auf Königsgut basierenden "Streugrafschaften". Eine Straffung der Grafschaftsorganisation nicht nur im Bereich der Bertholdsbaar erfolgte dann unter Kaiser Ludwig dem Frommen (814-840), die Bertholdsbaar wurde in eine westliche und östliche Grafschaft geteilt (817/18), die Siedlungen der heutigen Baar lagen im westlichen Teil. In der Folge treten hier die königlichen Amtsträger Tiso (818, 825), Ato (831, 854?), Uto (854?, 857) und Adalbert (889) auf. In einer in Neudingen ausgestellten St. Galler Urkunde vom 10. April 870 wird der spätere König Karl III. (876-888), der seit 859 Herrschaftsfunktionen in Alemannien besaß, als rector pagi bezeichnet, zu 881 ist die "Grafschaft Neudingen" belegt. Bis zum Ende der Karolingerzeit blieb die Grafschaftsorganisation im Wesentlichen unverändert erhalten, doch deutet ein stärkeres Gewicht des Adels schon auf das entstehende schwäbische Herzogtum des 10. Jahrhunderts hin. Die Alaholfinger sind noch bis zu ihrem Aussterben (973) als Grafen bezeugt. Im 11. und 12. Jahrhundert übten die Zähringergrafen bzw. -herzöge die Amtsgewalt in der Baargrafschaft aus, im Verlauf des 13. Jahrhunderts erlangten die Grafen von Fürstenberg die Kontrolle über die spätmittelalterliche Landgrafschaft der Baar. In die Zeit der zähringischen Grafschaft auf der Baar fallen die kaum erkennbaren Anfänge der Herren von Kappel-Falkenstein und Eschach-Ramstein.

Buhlmann, Deutscher Südwesten; Müller, Villingen