Schramberg im Mittelalter
Schwäbischer Bund
Der Schwäbische Bund, der "kaiserliche Bund zu Schwaben", kam auf Grund der politischen Initiativen Kaiser Friedrichs III. (1440-1493) zustande, der 1487 im Zuge seiner Landfriedensregelungen auf den Zusammenschluss der reichsunmittelbaren schwäbischen Herrschaften drängte. Am 14. Februar 1488 wurde der Schwäbische Bund als Gegengewicht zur Expansionspolitik der wittelsbachisch-bayerischen Herzöge gegründet und vereinigte alsbald die meisten schwäbischen und einige fränkische Reichsstädte in sich, zudem die rund 575 Mitglieder der Rittergesellschaft mit St. Jörgenschild und eine Anzahl von fürstlichen Territorien wie Tirol, Württemberg oder Baden. Der Bundesrat bestand aus zwei Hauptleuten und 18 Räten, die zur Hälfte von den Städten und dem Adel jeweils für ein halbes Jahr bestimmt wurden; es gab ein Schiedsgericht, das wesentlich den Zusammenhalt des Bundes stärkte; die Mitglieder waren im Falle eines Angriffs zur Waffenhilfe verpflichtet. Im Jahr 1500 wurde die Bundesverfassung erneuert, der Bundesrat durch die Einbeziehung eines fürstlichen Hauptmanns und fürstlicher Räte modifiziert.
Der Bund war ein Mittel der habsburgischen Hegemonie im deutschen Südwesten. Zwar versagte er im Schwabenkrieg von 1499, doch bewies er im Landshuter Erbfolgekrieg (1504/05) und im Bauernkrieg (1524/25) seine politische Durchsetzungsfähigkeit. Auch die habsburgische Besetzung des württembergischen Herzogtums (1520) wurde durch den Schwäbischen Bund möglich. Dieser zerbrach schließlich an der habsburgischen Machtausweitung, an den Gegensätzen zwischen Landesherren und entstehender Reichsritterschaft und an den im Gefolge der Reformation auftretenden Glaubensgegensätzen. Der Bund wurde am 2. Februar 1534 aufgelöst.
Buhlmann, Deutscher Südwesten; HbBWG 1,2