Schramberg im Mittelalter

Kloster

Der Begriff "Kloster" stammt vom lateinischen bzw. mittellateinischen claustrum (von lateinisch claudere, "verschließen") und findet in den Worten abbatia, cella, coenobium, monasterium seine weitere Entsprechung. Das Kloster ist der Aufenthaltsort der Mönche, die dort in der Klausur weitgehend ungestört von den Abläufen ?in der Welt? leben sollten (vita communis). Das Kloster als Mönchsgemeinschaft wurde damit zu einem sozialen System mit Innen- und Außenbeziehungen. Zu den Innenbeziehungen gehörten: die Mönche (Chormönche, Konversen) in ihrer Hierarchie (Abt, Klosterämter), der Gottesdienst und das Stundengebet, die Handarbeit und die geistig-geistliche Lektüre, zu den Außenbeziehungen: das Verhältnis zu anderen Klöstern (Gebetsverbrüderung, abhängige Klöster), das (sich wandelnde verfassungsrechtliche) Verhältnis zu den Herrschenden (Adel, Stifter, Tradenten, Vogt, König, Bischof, Papst), die Grundherrschaft, die familia als der zum Kloster gehörende, nach Aufgaben und Arbeiten vielgliedrig abgestufte Personenkreis von den Mönchen bis hin zum abhängigen Bauern und Knecht.

Darüber hinaus bedeutet "Kloster" auch das Ensemble der Klostergebäude (Kirche, Klausur, Refektorium, Dormitorium, Kapitelsaal, Kreuzgang, Neben- und Wirtschaftsgebäude, Klostermauer u.a.).

Buhlmann, Mönchtum; LexMA