Schramberg im Mittelalter

Vogt, Vogtei

Der Vogt war im Mittelalter der Schutzherr einer geistlichen Kommunität oder eines Klosters. Da Abt und Mönche nach Bibel und Kirchenvätern nicht das weltliche Schwert führen durften, brauchten sie für ihre weltlichen, auch rechtlichen Belange einen Vertreter, eben den Vogt, der dafür Abgaben und Gerichtseinnahmen erhielt. Bei Reichsklöstern war die Vogtei mit dem Sonderrechtsbezirk der Immunität und dem Königsschutz verbunden. Da Schutz aber auch immer Herrschaft bedeutete, denn nur ein Mächtiger konnte dem Kloster und dessen Besitz wirklich Schutz bieten, kamen (mitunter massive) Einmischungen des Vogts in innere und äußere Angelegenheiten der Mönchsgemeinschaft vor. Dagegen wandte sich die hochmittelalterliche Kirche mit ihrer Forderung nach der "Freiheit der Kirche" (libertas ecclesie). Doch stand der damals propagierten freien Vogtwahl oder Vogtlosigkeit der Klöster ein zunehmender Territorialisierungsprozess bei den entstehenden Landesherrschaften entgegen. Schutz und Schirm über die Mönchsgemeinschaften ergänzten oder ersetzten nun das nicht mehr zeitgemäße Rechtsinstitut der Vogtei, viele Klöster wurden bei Landsässigkeit und Landstandschaft Teil der Landesherrschaft des Fürsten oder Grafen, der über die geistliche Kommunität die Vogtei bzw. den Schutz ausübte.

Buhlmann, Mönchtum; LexMA