Schramberg im Mittelalter

Stadt

Städte in Südwestdeutschland

Städte entstanden aus verschiedener Wurzel (Markt, Festung, Verwaltung). Sie unterstanden dem Stadtherrn und/oder waren autonom. Die Bürgergemeinde übte eine Selbstverwaltung aus, das Stadtrecht war das Recht der Bürger. U.a. wirtschaftliche Potenz machte die spätmittelalterliche Stadt aus, die Zentrum von Handel und Gewerbe war. Dabei unterschieden sich die Städte massiv in ihrer Größe, von der Klein- bis zur Großstadt (Ulm). Die Kirche prägte wie das Land auch die Stadtkultur durch Seelsorge und (Pfarr-) Kirchen, die Bettelorden der Dominikaner und Franziskaner entfalteten hier besondere Wirksamkeit. Die Stadt besaß somit auch bzgl. der kirchlichen Einrichtungen eine Mittelpunktsfunktion, wenn auch die Stadtkirchen vielfach noch der Pfarrrechte entbehrten, waren sie doch nur Filialen (Tochterkirchen) der Pfarrkirchen, in deren Pfarreien die Städte gegründet wurden.

Eine Unterteilung der (nicht nur) südwestdeutschen Städte in Reichs- und Territorialstädte, in die Städte des Königs und die der Landesherren, kann ausgehen von der berühmten Reichssteuerliste von 1241. Das Reichssteuerverzeichnis der precarie civitatum et villarum ("Bitte an Städte und Orte") ist eines der wenigen mittelalterlichen Dokumente, die Auskunft geben über die Organisation von Königsterritorium und Reichsgut in staufischer Zeit. Veranlagt wurden durch König Konrad IV. (1237-1254) Städte, Verwaltungsbereiche, Grundherrschaften, Judengemeinden, wahrscheinlich mit jährlicher Regelmäßigkeit und auf Grundlage der staufischen Prokurationen als regionale Verwaltungseinheiten im Königsterritorium. Das Reichssteuerverzeichnis lässt dabei erkennen: Der deutsche Südwesten war die Landschaft der staufischen Königs- und späteren Reichsstädte im deutschen Reich. Im Gegen- und Miteinander zu den Territorien konnten sich die (meisten) Reichsstädte (civitates imperii) selbst nach der Schlacht bei Döffingen (23. August 1388) und bis zum Ende der frühen Neuzeit behaupten. Als Reichsstand waren sie auf der Städtebank des Schwäbischen Reichskreises vertreten, als autonome Glieder des Reiches schlossen sie sich zu Städtebünden zusammen oder waren etwa am Ende des Mittelalters Teil des Schwäbischen Bundes.

Von der Größe her unterschieden sich die Territorialstädte, die Städte in den Landesherrschaften, kaum von den Reichsstädten. Auch hier überwogen die Klein- und Mittelstädte mit ihren 500 bis 2000 bzw. 2000 bis 10000 Einwohnern. Die Vielgestaltigkeit auch bei den Territorialstädten zeigt sich darin, dass sie Verwendung fanden als Marktort, Festung oder Verwaltungsmittelpunkt. Mit der "bürgerlichen Freiheit" war es dabei mitunter nicht weither, konnten die Stadtbewohner auch den Status von Eigenleuten (Leibeigenen?) des jeweiligen Landesherren haben. Immerhin garantierten die Stadtrechte Rechtssicherheit und Frieden, wobei Stadtrechtsfamilien auszumachen sind. Letztere ergaben sich z.B. daraus, dass Städte sich auf denselben Gründer bzw. dieselbe Gründerfamilie zurückführten, wie dies etwa bei den Städten der Pfalzgrafen von Tübingen der Fall war. Einige Territorialstädte sollten sich dann zu Residenzen von Landesherren entwickeln oder Universitäten hervorbringen.

Zeitlich lässt sich die Phase der (hochmittelalterlichen) Stadtgründungen von der 2. Hälfte des 12. bis zu Beginn des 14. Jahrhunderts verfolgen (Gründungsstädte). Die Gründungen des Spätmittelalters waren dann meist nur noch Klein- oder Minderstädte kleinerer Herren; sie übernahmen die Funktion eines Zentralortes in deren Herrschaftsgebieten. Das Phänomen "Stadt" war aber im Großen und Ganzen so erfolgreich, dass immerhin rund ein Viertel der Bevölkerung im Spätmittelalter in Städten lebte.

Leben in der Stadt

Um Ackerbau, Handel, Gewerbe und Markt gruppierte sich in der spätmittelalterlichen Stadt eine Sozialordnung, die im Grunde auf dem Gegensatz von Arm und Reich aufbaute: 1) Oberschicht (Patriziat: Großkaufleute, Ritter; ratsfähige "Ehrbarkeit"); 2) Mittelschicht (Zünfte: Händler, Handwerker); 3) Unterschicht (Unselbstständige, Bettler, unehrliche Berufe). Politisch wirksam waren Patriziat und Zünfte, die soziale Gliederung war u.a. abhängig vom Städtetyp (Ackerbürgerstadt, mittelgroße Gewerbe- und Handelsstadt, Exportgewerbe- und Handelsstadt). Die genossenschaftlichen Elemente innerhalb der Stadt (Bruderschaft, Gilde, Zunft) mündeten im Stadtregiment mit Rat, Bürgermeistern, Gericht, Polizei und Verwaltung. Städtische Architektur spiegelte die ständische Gliederung wider, u.a. in den Bürgerhäusern (Steinhäuser ab dem 12., älteste Fachwerkhäuser ab dem 13. Jahrhundert).

Aufgehoben fand sich der Städter in Familie und Haushalt, in Zünften, Trinkstubengesellschaften oder Bruderschaften (Vorsorge für den Tod). Innerhalb der Zünfte (für bestimmte Gewerbe) waren Handwerker und Kleinhändler Zunftzwang und einem restriktiven Zugang zur Zunft unterworfen. Gewerbe, Handel und Finanzgeschäfte bildeten das Rückgrat städtischen Lebens, wenn auch die Rolle der Ackerbürger nicht zu gering eingeschätzt werden darf.

In der näheren und weiteren Umgebung Schrambergs gab es die stettlin Aichhalden und Mariazell, die zu den Herrschaften der Falkensteiner gehörten, die Reichsstadt Rottweil und die habsburgisch-vorderösterreichische Stadt Villingen.

Buhlmann, Deutscher Südwesten; LexMA