Schramberg im Mittelalter

Ellwangen (Kloster, Stift)

Das wohl 764 gegründete Benediktinerkloster Ellwangen vermochte als eine der wenigen alten Mönchsgemeinschaften, Territorium, Reichsunmittelbarkeit und Reichsstandschaft zu erlangen. Seit der Karolingerzeit ist Ellwangen als Königs- und Reichskloster bezeugt, 814 erhielt es von Kaiser Ludwig dem Frommen (814-840) ein Privileg über Königsschutz, Immunität und freie Abtswahl. 1152 beschränkt ein königliches Privileg die Rechte des Klostervogts, die Mönchsgemeinschaft verfügte nun über das Recht der freien Vogtwahl. Herrschaftsausbau durch Landesausbau (Rodungen im Virngrund) und die Förderung der beim Kloster gelegenen Stadt Ellwangen gehören in das hohe Mittelalter, nach einer Brandkatastrophe (1182) entstand unter dem bedeutenden Abt Kuno (1188-1221) das noch heute bestehende Münster, eine Kirche der Stauferzeit. Kuno hat als erster Abt den Titel eines Reichsfürsten geführt, seine Nachfolger erwarben im 14. Jahrhundert von den Grafen von Oettingen die Vogteirechte, die ein wichtiges Element in der entstehenden Ellwanger Landesherrschaft darstellten. Die territoriale Klosterherrschaft gründete zudem auf der Einbeziehung des lokalen Adels (Lehnswesen) und der im Umkreis um Kloster und Stadt gelegenen arrondierten klösterlichen Grundherrschaft (geschlossene Besitzlandschaft). 

Als Resultat ergab sich im Verlauf des späten Mittelalters ein abteiliches Territorium mit einer vom Königtum privilegierten Hochgerichtsbarkeit und dem Ellwanger Stadtgericht (1470/77). Seit 1337 ist eine Ämterorganisation bezeugt, Landesherrschaft und Besitzverwaltung beruhten nicht zuletzt darauf, dass hier Schriftlichkeit eine herausragende Rolle spielte. Ab 1370 unterstanden Kloster und Territorium dem Schutz und Schirm des württembergischen Grafen, unter Abt Siegfried Gerlacher (1400-1427) kam es mit württembergischer Unterstützung im Kloster zu Reformversuchen, die aber scheiterten. Die "Mönche" hingen auch in der Folge einer adlig-stiftischen Lebensweise an, so dass das Kloster 1459/60 mit päpstlicher Erlaubnis in ein freiweltliches Chorherrenstift unter einem Propst umgewandelt wurde. Das Stift schloss sich 1488 dem Schwäbischen Bund an, was letztlich dazu führte, dass sich Ellwangen die Reichsstandschaft sicherte und im Gremium des Schwäbischen Reichskreises vertreten war.

Äbte von Ellwangen

Buhlmann, Deutscher Südwesten; GB 5