Schramberg im Mittelalter

Pürsch, freie Pürsch

Die Pürsch oder freie Pürsch war ein Hochgerichtsbezirk, ein königlicher Bann, ein Wildbann, in Zusammenhang stehend mit der (königlichen) Reichsvogtei über die Reichsstadt Rottweil und vielleicht auch mit dem herzoglichen Jagdgebiet, in dem zur Zeit Herzog Ernsts II. von Schwaben u.a. die "Burg Falchenstein" (Falkenstein) gelegen war. 1415 erlangte die Stadt Rottweil das königliche (Rottweiler) Pürschgericht als Reichslehen, das sie u.a. zum Ausbau ihres Territoriums nutzte und in dem sie ihre Hochgerichtsbarkeit (neben dem Recht der Jagd und Geleitrechten) durchzusetzen versuchte. Im Verlauf des 15. und 16. Jahrhunderts gab es daher Auseinandersetzungen mit den Rottweil benachbarten, von der Pürsch tangierten Landesherrschaften, allen voran der Herrschaft Schramberg. 1512/13 kam es zu Übergriffen Hans' (II.) von Rechberg (1504-1526), im Jahr 1515 wurden von der Stadt Rottweil Grenzsteine zur Markierung der Pürsch gesetzt, zwischen 1538 und 1541 wurde das Rottweiler Territorium durch die Landenbergische Fehde verwüstet. Die Westgrenze der Pürsch verlief, sich mit der Herrschaft Schramberg überschneidend, entlang der Linie Tischneck - Sulgen - Hinteraichhalden - (Rötenberg-) Brandsteig.

HbBWG 2; Hecht, Rottweil [II]-[IV]; Landkreis Rottweil; Rüth, Freie Herrschaft