Schramberg im Mittelalter

Grundherrschaft

Grundherrschaft heißt ein den Grundherrn, z.B. ein Kloster, versorgendes Wirtschaftssystem, das auf Großgrundbesitz und Abgaben von und Rechten über abhängige Bauern beruht. Grundherrschaft ist damit - verkürzt und nicht unbedingt korrekt ausgedrückt - "Herrschaft über Land und Leute". Man unterscheidet - bei fließenden Übergängen - die zweigeteilte (bipartite) klassische Grundherrschaft des (frühen und) hohen Mittelalters von der spätmittelalterlichen Rentengrundherrschaft. Die zweigeteilte Grundherrschaft bestand aus eigenbewirtschaftetem Salland und gegen Abgaben und Frondienste an bäuerliche Familien ausgegebenem Leiheland. Villikationen, Hofverbände unter der Verwaltung eines villicus (Meier), hatten einen Fronhof als Zentrum, eine Anzahl von Villikationen und Einzelhöfe bildeten die Grundherrschaft. Die soziale Dynamik des hohen Mittelalters brachte den Wandel weg von der klassischen Grundherrschaft. Das Villikationssystem wurde aufgelöst, eigenbewirtschaftetes Land an Bauern verpachtet. Die Rentengrundherrschaft des späten Mittelalters lebte bis auf geringe Reste der Eigenbewirtschaftung von den Abgaben und Pachtzinsen der Bauern, die nun nicht mehr nur in grundherrschaftliche, sondern auch in dörfliche Strukturen eingebunden waren (Ortsherrschaft des Grundherrn). Zur Grundherrschaft, die sich im Allgemeinen auf Ackerbau ("Vergetreidung", Dreifelderwirtschaft) und Viehzucht stützte, gehörten Sonderkulturen wie Weinbau, Fischerei oder Bienenzucht. Die Mühle im Dorf sicherte dem Grundherrn weitere Einnahmen, ebenso das Patronat über die Dorfkirche.

Buhlmann, Mönchtum; LexMA; Rösener, Grundherrschaft